Arbeitsschutz bei der Kühling & Co. GmbH

In unserem Unternehmen haben wir eine Arbeitsschutzorganisation nach den gesetzlichen Vorgaben etabliert. Hierfür arbeiten wir mit einer Betriebsarztpraxis zusammen und haben eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt. Beide unterstützen uns im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen bei den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Beratungen, Untersuchungen und Unterweisungen. Hierzu gehören insbesondere folgende Themengebiete:

Gemäß der §§ 4, 5 und 5a der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung verpflichten wir uns die entsprechende Pflichtvorsorge zu veranlassen und Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge anzubieten, sofern dies aus einer Beurteilung der durchzuführenden Tätigkeiten als notwendig hervorgeht.

Darüber hinaus sind wir gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V1 UVV) dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilungen ist für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen (§ 3 ArbMedVV). Daher sehen wir ggf. weitere Vorsorgeuntersuchungen als notwendig an, welche nicht im Katalog mit verpflichtenden bzw. freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen gem. der ArbMedVV erwähnt werden.

Jeder unserer Techniker ist ausgebildeter Ersthelfer, sodass auch bei Kunden und Arbeiten an abgelegenen Arbeitsplätzen immer eine Erstversorgung gewährleistet ist. Außerdem haben wir für unsere Betriebstätte eine Quote von 25% an Ersthelfern, die ausgebildet sind. So ist gewährleistet, dass zu jeder Zeit immer ein Ersthelfer anwesend ist!

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) haben wir für diverse Tätigkeiten unserer Mitarbeiter in den betriebseigenen Räumen, aber auch bei Kunden vor Ort, Gefährdungsburteilungen erstellt und entsprechende Betriebsanweisungen ausgegeben, welche den Umgang mit diesen Gefahren regeln.

Gemäß ArbSchG § 12 führen wir regelmäßige Unterweisungen unserer Mitarbeiter zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz durch. Eine allgemeine jährliche Unterweisung zum Arbeits- und Gesunheitsschutz wird durch unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Gegebenenfalls notwendige Unterweisungen im Umgang mit unterweisungspflichtigen Betriebs- und Arbeitsmitteln werden von Vorgesetzten oder Fachpersonal durchgeführt.

Unsere Techniker und Außendienstmitarbeiter führen alle den Sicherheitspass, herausgegeben vom BVEG – Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. und der DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e. V. mit sich. In diesem sind alle durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, Unterweisungen und Schulungen dokumentiert und können vor Ort jederzeit von Ihnen eingesehen werden.

Durch Klick auf den unten stehenden Button gelangen Sie zur Login-Seite für unsere Arbeitsschutzorganisation. Hier erhalten Sie weitere Informationen über den Aufbau unserer Arbeitsschutzorganisation, haben Zugriff auf unsere Gefährdungsbeurteilungen, den entsprechenden Betriebsanweisungen und Unterweisungsnachweisen der Mitarbeiter. Das hierfür benötigte Passwort fordern Sie bitte bei Ihrem Ansprechpartner in unseren Unternehmen an.